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Tiere und Natur

Betriebskosten: Auch wer den Garten nicht nutzt, muss zahlen

Auch wenn es den Mietern untersagt ist, die vom Vermieter angelegten Gärten zu nutzen, so müssen sie dennoch die dadurch entstehenden Kosten (Anschaffung und Pflege) im Rahmen der Betriebskosten bezahlen.

Landbericht Berlin, 64 S 181/ 01
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