Betriebskosten: Auch wer den Garten nicht nutzt, muss zahlen
Auch wenn es den Mietern untersagt ist, die vom Vermieter angelegten Gärten zu nutzen, so müssen sie dennoch die dadurch entstehenden Kosten (Anschaffung und Pflege) im Rahmen der Betriebskosten bezahlen.Landbericht Berlin, 64 S 181/ 01















