Froschgequake ist zu tolerieren
Frösche und Molche stehen unter strengem Schutz. Es ist daher verboten, sie an ihren Wohnstätte zu stören oder gar zu entnehmen. Aus diesen Gründen wurde auch die Bewohnerin eines Seniorenwohnheimes dazu verpflichtet, das Froschgequake in dem nahegelegenen Sickerbecken zu dulden. Das Gericht wies darauf hin, dass das Froschquaken in einigen Sommernächten durchaus ansehnliche Lärmwerte erreiche oder überschreite. Dies rechtfertige es aber nicht, die streng geschützten Lurcharten einfach umzusiedeln.Verwaltungsgericht Berlin, AZ.: VG 1 A88.01















