Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Immer wieder erreichen uns Anfragen unserer Mitglieder zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung und deren Notwendigkeit.Wir möchten in unserer "Rechtsecke" ausdrücklich darauf hinweisen, dass es ein absolutes Muss ist, diese Versicherung abzuschließen. Das gilt auch für Besitzer kleiner Hunde.
Wer dieses missachtet, handelt verantwortungslos und geht ein nicht überschaubares finanzielles Risiko ein.
Als Beispiel sei der Hund genannt, der fluchtartig auf die Straße springt, ein Auto zum Ausweichen zwingt, welches dann gegen ein Hindernis rast........, oder der Kleine, der beim Schwanzwedeln das kostbare Porzellan der Freundin vom Schrank fegt....!
Denn: "Halter von Hunden haften laut Gesetz auch dann für den Schaden, wenn Ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist. Ausgeschlossen hiervon sind Katzen und Kleintiere. Sie sind in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen." - So der Rat des Bundes der Versicherten.
Wenn nun aber Sie, als unsere Mitglieder, ein in Not geratenes Tier vorübergehend, längstens jedoch für 5 Tage, bei sich aufnehmen und pflegen, braucht keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall übernimmt die Deutsche Gesellschaft Tiere + Natur e. V. eventuell anfallende Kosten.















