Betagten Mietern Recht auf Hund nicht verweigern
Betagten Mietern darf die Erlaubnis für die Hundehaltung nicht verweigert werden. Zwar könne der Vermieter bei fehlender mietvertraglicher Regelung im Allgemeinen frei entscheiden. In Einzelfällen müsse aber eine Genehmigung erteilt werden.
(Landgericht Hamburg, Az : 334 S 26 / 01)
In diesem Fall wollte sich ein älteres Ehepaar, einen kleinen Hund anschaffen. Der Eigentümer verbot jedoch die Haltung. Das Ehepaar konnte nachvollziehbar darlegen, dass es nach dem Ruhestand sein Leben durch die Beschäftigung mit dem Hund sinnvoll und Freude bringend ausfüllen möchte.
Ausschlaggebend war für das Gericht, dass die Erlaubnis wieder entzogen werden kann, wenn es durch den Hund zu erheblichen Störungen kommen sollte.















