Laub von hohen Bäumen muss hingenommen werden
Ein Hausbesitzer kann von seinem Nachbarn keine Abhilfe verlangen, wenn von Bäumen auf dessen Grundstück, deren Äste in einer Höhe von mehr als sechs Metern über seinen Grund und Boden ragen, das Laub herab fällt. Das gilt erst recht, wenn auch von weiter entfernt stehenden Bäumen Blätter in den Garten geweht werden.Amtsgericht Norden, 5C 884/ O1















