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Tiere und Natur

Papageien auf der Terrasse

Das Amtsgericht Nürnberg (Az.: 13 C 8525/95) entschied, dass Papageien - in diesem Fall handelt es sich um Zwergpapageien - nur morgens zwischen 9 und 12 Uhr und nachmittags zwischen 16 und 17 Uhr auf die Terrasse gestellt werden dürfen. Die restlichen Stunden müssen die Tiere in der Wohnung verbringen.

Amtsgericht Nürnberg (Az.: 13 C 8525/95)
Satzung