Papageien auf der Terrasse
Das Amtsgericht Nürnberg (Az.: 13 C 8525/95) entschied, dass Papageien - in diesem Fall handelt es sich um Zwergpapageien - nur morgens zwischen 9 und 12 Uhr und nachmittags zwischen 16 und 17 Uhr auf die Terrasse gestellt werden dürfen. Die restlichen Stunden müssen die Tiere in der Wohnung verbringen.Amtsgericht Nürnberg (Az.: 13 C 8525/95)















