Vermieter entscheidet allein über Tierhaltung
Das in einem formularmäßigen Mietvertrag ausgesprochene Tierhaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt für Hunde bzw. Katzen gibt dem Vermieter die alleinige Entscheidungsbefugnis, ob er im Einzelfall seine Zustimmung zur Tierhaltung erteilen will oder nicht. Das freie Ermessen des Vermieters wird nur durch das Verbot missbräuchlichen oder treuwidrigen Verhaltens begrenzt. Eine Interessenabwägung muss der Vermieter nicht vornehmen. Selbst wenn gewichtige und überzeugende Sachgründe für eine Tierhaltung des Mieters sprechen sollten, muss der Vermieter seien Erlaubnis hierzu nicht erteilen.Landgericht Krefeld, Az.: 2 S 46/06















