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Tiere und Natur

Tierhaltung in einer Eigentumswohnung

Es ist nicht erlaubt, das Halten von Hunden und Katzen in einer Eigentumswohnung grundsätzlich zu verbieten. Das Landgericht Berlin (Az.: 24W 267/91) sieht darin eine unzulässige Beschränkung der Persönlichkeitsrechte.

Landgericht Berlin (Az.: 24W 267/91)
Satzung