Tierhaltung in einer Eigentumswohnung
Es ist nicht erlaubt, das Halten von Hunden und Katzen in einer Eigentumswohnung grundsätzlich zu verbieten. Das Landgericht Berlin (Az.: 24W 267/91) sieht darin eine unzulässige Beschränkung der Persönlichkeitsrechte.Landgericht Berlin (Az.: 24W 267/91)















